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Softwarepatente

21.02.2005: Weiteres Verfahren in EU unklar. Wissenschaftliche Studien befürchen amerikanische Verhältnisse bei Durchsetzung.

Der Deutsche Bundestag hat letzte Woche Donnerstag (17. Februar 2005) den  interfraktionellen Antrag zum europäischen Richtlinienvorschlag über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen verabschiedet. Alle Fraktionen haben den Richtlinienentwurf damit als unzureichend kritisiert. Das federführende Justizministerium hat angekündigt, die Position des Deutschen Bundestages in dieser Frage bei den weiteren Beratungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.

Ebenfalls am 17. Februar hat die Präsidentenkonferenz des Europäischen Parlaments entschieden, die Europäische Kommission aufzufordern, einen neuen Richtlinienentwurf zu erarbeiten und vorzulegen.  Damit legitimiert das höchste Gremium des EP die Entscheidung des Rechtsausschusses vom 2. Februar 2005. Dieser hatte beschlossen, der Kommission einen Neustart des Verfahrens ans Herz zu legen. Allerdings ist ein solcher Beschluss für die Kommission nicht bindend.

Es besteht nun die berechtigte Hoffnung, dass das umstrittene Verfahren neu aufgerollt wird.

Unterdessen weisen Studien die schädlichen Auswirkungen nach, die Softwarepatente haben können: www.heise.de/newsticker/meldung/56493

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