Interfraktioneller Antrag zu Softwarepatenten im Bundestag
Im Bundestag hat man sich auf einen interfraktionellen Antrag zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen geeinigt.
Die Initiative zu einer Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtspraxis wird in dem Antrag grundsätzlich begrüßt. Der gemeinsame Standpunkt des Rates zum Richtlinienentwurf würde den Anforderungen an Eindeutigkeit jedoch nicht hinreichend gerecht, so die Verfasser des Antrags.
Im Mittelpunkt des interfraktionellen Antrages stehen die Forderungen nach einem eindeutigen und trennscharfen Technikbegriff, einem Ausschluss von Trivialpatenten und so genannten Programmansprüchen sowie der Sicherung der Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Computersystemen. Grundsätzlich sollen Computerprogramme weiterhin primär urheberrechtlich geschützt werden, so Inhalt des Antrags.
Fraktionsübergreifend fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung wie das Europäische Parlament auf, diese offenen Fragen in den kommenden Beratungen des Richtlinienentwurfs zu berücksichtigen.
Information: www.gruene-fraktion.de/cms/presse/dok/49/49995.softwarepatente_klares_signal_des_deutsc.htm







