Anfrage zur Verwendung von Open Source Software in der Berliner Verwaltung
Die Kleine Anfrage Nr. 14/1041 des Abgeordneten Frederik Over (PDS) beschäftigte sich mit der Verwendung von open source Software in der Berliner Verwaltung. Er fragte den Senat:
Wo wird in der Berliner Verwaltung welche open source Software seit wann mit welchem Erfolg eingesetzt? Wie viel Geld könnte das Land Berlin durch den Einsatz von open source Software (Linux, Star Office etc.) an Lizenzgebühren (Microsoft bitte separat ausweisen) sparen, und was spricht gegen den verstärkten Einsatz von open source Software? Für welche Software besitzt das Land Berlin den Quellcode und kann somit notwendige Erweiterungen oder Anpassungen selbst an Dritte beauftragen und Sicherheitsüberprüfungen durchführen? Wie viel Geld wird in der Berliner Verwaltung jährlich für Softwarelizenzen ausgeben? Welche Hersteller erhielten wie viel Geld für die Jahre 1989 - 1999 ? Welche spezifischen Gründe sprechen für den Einsatz von Microsoft linzenzierter Standardsoftware, so dass sich die nicht unerheblichen Lizenzkosten rechtfertigen lassen ? Die Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 1041 des Senats lautet wie folgt:
Zu 1.: Bei der Beantwortung dieser kleinen Anfrage wird für „Open Source Software (OSS)" (auch sog. „Freie Software") als Begriffsdefinition zu Grunde gelegt, dass sie sich im Wesentlichen durch folgende drei charakteristische Merkmale auszeichnet:
Sie liegt in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vor. In der Regel handelt es sich bei dieser Form um die Quelltexte einer höheren Programmiersprache, beispiels-weise C, C++, Pascal oder ähnliche. Sie darf beliebig kopiert und weitergegeben werden. Für Freie Software gibt es keine Nutzungsbeschränkungen, weder bezüglich der Anzahl der Benutzer noch bezüglich der Anzahl der Installationen. Mit der Vervielfältigung und der Verbreitung Freier Software sind auch keine Zahlungsverpflichtungen gegen einen Lizenzgeber verbunden. Sie darf verändert und in veränderter Form weitergegeben werden. Freie Software „lebt" (unter Wahrung der Urheberrechte der Autoren) förmlich von der aktiven Beteiligung der Anwender an deren Entwicklung. Generell haben sich für OSS folgende wesentlichen Einsatzfelder herauskristallisiert:
IT-Kommunikation speziell im Internet, Betriebssysteme und generelle Werkzeuge (z. B. Programmiersprachen), Standardanwendungssoftware (z. B. Texteditoren). Diese Anwendungspalette findet sich auch beim Einsatz der OSS in der Berliner Verwaltung. Die nachfolgenden Zahlen beruhen zum einen auf einer Auswertung der neuesten IT-Bestandsz
ahlen des Abgeordnetenhausinformationssystem (A.I.S) und zum anderen auf aktuellen Angaben des Landesbetriebs für Informationstechnik (LIT) zu den SAZ/LAZ-Systemen als Bestandteil der zentralen IT-Infrastruktur. Vor dem Hintergrund dieser flächendeckenden und zeitnahen Einsatzzahlen erscheint es - insbesondere wegen des damit verbundenen Zeit- und Personalaufwands - vertretbar, auf eine gesonderte verwaltungsweite Umfrage zur weitergehenden Datenerhebung zu verzichten.
Zum erstgenannten Einsatzfeld (IT-Kommunikation und Inter-/Intranet) hat der LIT folgende Angaben aufbereitet:
Produktname Einsatzbereich bzw. -zweck Anzahl Internetdienste apache Web-Server 45 squid Proxy-Server 32 Hilfe zur Systemadministration ssh Verschlüsselte Verbindung zur Fernadministration ca. 120 webmin Pflege des Domain Name System 32 gzip Komprimierung 45 perl Bearbeitung von Zeichenketten 45 ghostview Anzeige von Postscript-Ausgabedateien 27 monitor Anzeige der Systemauslastung 10 lsof Anzeige der geöffneten Dateien 6
Der genaue Einsatzbeginn pro Produkt lässt sich nicht festlegen, diese Software-Komponenten sind von Anfang an (1994) mit zunehmender Verbreitung im SAZ/LAZ-System im Einsatz.
Nach dem A.I.S. wird das OSS-Betriebssystem LINUX in den Bezirksämtern Wedding, Prenzlauer Berg, Kreuzberg und Hellersdorf sowie in der Senatsverwaltung für Justiz eingesetzt. Da das Textverarbeitungssystem StarOffice mit seiner OSS-Version noch nicht verfügbar ist (Internet-Ankündigungen des künftigen Distributors „OpenOffice" einer Ausgründung der Fa. Sun Microsystem sprechen von Mitte Oktober 2000), entfallen zu diesem Feld die konkreten Einsatzzahlen.
Zu 2.: Das Kriterium „frei" bei OSS bedeutet Freiheit im Sinne von unbeschränkter Vervielfältigung, Weitergabe und Veränderbarkeit, nicht aber im Sinne von kostenfrei, Freie Software darf für Geld verkauft werden, allerdings unter der Auflage, dass der Quellcode mit enthalten sein muss. Die zentrale wirtschaftliche Bedeutung „freier" Software liegt somit in ihrem Gebrauchswert, nicht so sehr in den gesparten Lizenzgebühren. Die Total Cost of Ownership (TCOI ist auch bei „freier" Software nicht Null. Das lässt sich schon daraus ablesen, dass einzelne Anbieter für Server-Lizenzen des Betriebssystems LINUX 400 DM bis 500 DM verlangen, von notwendigen begleitenden Unterstützungs- und Supportleistungen abgesehen.
Angesichts des derzeitigen Ausstattungsgrads der Berliner Verwaltung mit „geschlossener Software" kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein seriöser Wirtschaftlichkeitsvergleich lediglich auf der Basis der Lizenzgebühren vorgenommen werden könnte. Vielmehr kommt eine im Auftrag des Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg kürzlich erstellte Studie zum Einsatz der OSS in der dortigen Landesverwaltung zu dem Schluss, dass „(es) leider ... heute noch keine umfassende Analyse (gibt), wie die TCO von Open Source Software im Verhältnis zu anderen Systemen tatsächlich aussieht." Außerdem konstatiert die Studie, dass „es ... auf der Hand (liegt), dass eine Öffnung hin zu OSS auch Kosten erzeugen wird. Den größten Anteil daran werden Schulungen und Beratungsleistungen einnehmen". Zum Aspekt Wirtschaftlichkeit führt die Studie aus, dass „eine generelle Annahme der Wirtschaftlichkeit bei Einsatz von OSS ... wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall nicht sachgerecht (ist)." Es wird vielmehr darauf verwiesen, dass „mit den bekannten Methoden (der Wirtschaftlichkeitsberechnung) dem zu erwartenden Nutzen die einmaligen und laufenden Kosten gegenübergestellt werden (müssen). Bei den einmaligen Kosten können dabei erfahrungsgemäß die Umstellungskosten, d. h. die Kosten der Datenübernahme, die Aus- und Fortbildungskosten für das Systempersonal sowie etwaige Schulungskosten für Anwender von erheblicher Bedeutung sein."
Vor dem Hintergrund dieser generellen Aussagen zu Wirtschaftlichkeits aspekten beim OSS-Einsatz muss der Annahme widersprochen werden, die Berliner Verwaltung vernachlässige auf diesem Sektor wesentliche Einsparpotentiale. Außerdem wäre es nach Auffassung des Senats von Berlin angesichts des vorstehend dargestellten derzeit noch relativ speziellen Einsatzspektrums von OSS wenig sachgerecht, die Gesamtheit der Lizenzausgaben bzw. die Ausgaben an einen speziellen Lizenzgeber als Maßstab für Wirtschaftlich-keitsvermutungen heranzuziehen. Im übrigen ist darauf zu verweisen, dass das Land Berlin über den LIT dem Microsoft-Select-Vertrag beigetreten ist und dadurch eine Vielzahl von Microsoft Produkten (rd. 60 im Client-Bereich und rd. 50 im Server-Bereich) zu Vorzugskonditionen beschafft, für die es bei OSS (noch) kein entsprechendes Alternativangebot gibt. Nach den Unterlagen des LIT betrugen die Umsätze aus diesem Landeslizenzvertrag im Jahre 1999 rd. 6,2 Mio. DM. In dieser Summe nicht enthalten sind die bei Neu- oder Ersatzbeschaffungen anfallenden Kosten für die benötigten Betriebssysteme; diese sind in den jeweiligen Hardware-Kaufverträgen mit enthalten.
Zu dem Einsatz von LINUX in der Berliner Verwaltung hat die Senatsverwaltung für Inneres bereits in ihrem Bericht an den UA-KIT vom 25.03.1999 umfassend Stellung genommen. In diesem Bericht wird zu den Vor- und Nachteilen von LINUX im Vergleich zu Windows u. a. festgestellt:
„Unter dem Aspekt eines wirtschaftlichen IT-Einsatzes ist besonders das gute Preis-Leistungs-Verhältnis positiv zu bewerten. Dies gilt ebenso für die hohe Laufzeitstabilität, die u. a. zu einem geringeren Admini-strationsaufwand und damit zu einem grundsätzlich geringeren Personalbedarf führt. Erhebliche negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit entstehen durch den bei einer Umstellung von Windows NT auf LINUX absehbaren hohen Schulungsaufwand. Der gravierendste Nachteil dürfte aber zurzeit in dem mangelnden Investitionsschutz bestehen, der durch die derzeit nicht vorhandene direkte Ablauffähigkeit von Windows-orientierter Standard-software unter LINUX und die insgesamt ungenügende Verfüg-barkeit von anwendungsorientierter Software verursacht wird. Wegen der o. a. unzureichenden Standardisierung von LINUX ist die notwendige Portabilität von Anwendungen auf Basis einheitlicher, standardisierter Schnittstellen derzeit nicht ausreichend gesichert. Solange diese Standardisierung nicht gewährleistet ist, besteht die reale Gefahr, dass am Markt von den einzelnen Herstellern unterschiedliche, miteinander nicht vollständig kompatible LINUX-Systeme angeboten werden und damit der Vorteil der eigentlich vorhandenen Herstellerneutralität effektiv nicht genutzt werden kann. Die derzeit erst schrittweise verfügbaren grafischen Benut-zungsoberflächen entsprechen noch nicht den im Land Berlin etablierten Anforderungen an einen ergonomischen IT-Einsatz. Die derzeit vorhandenen Support- und Vertriebsstrukturen sind vor allem i. S. einer ganzheitlichen Lösungskompetenz und umfassender Vor-Ort-Unterstützung für die Verwaltung nicht ausreichend. Zusammenfassend ergibt sich, dass ein kurzfristiger, umfassender und produktiver Einsatz von LINUX in der Berliner Verwaltung derzeit noch nicht sinnvoll und wirtschaftlich realisierbar ist. Dies schließt den Einsatz in spezifischen Anwendungsfällen nicht aus."
An dieser grundsätzlichen Einschätzung hat sich zum jetzigen Zeitpunkt nichts geändert. Der Senat von Berlin wird allerdings die Entwicklung auf dem Markt der OSS weiterhin sorgfältig beobachten und auf diesem Feld auch die Kooperation und den Erfahrungsaustausch mit dem Bundesministerium des Innern und anderen Bundesländern suchen und intensivieren.
Zu 3.: Für nahezu alle Verfahrens- und Software-Entwicklungen, die in der Berliner Verwaltung allein oder in Kooperation mit Dritten durchgeführt wurden oder werden, besitzt das Land Berlin die Eigentumsrechte und somit auch den Quellcode, ohne dass diese Produkte damit der OSS zugerechnet werden könnten. Diese Rechte schließen naturgemäß auch die Möglichkeiten ein, notwendige Erweiterungen oder Anpassungen sowie erforderliche Sicherheitsüberprüfungen und Tests entweder selbst oder durch Dritte durchführen zu lassen.
Zu 4. und zu 5.: Die hier angesprochenen Aspekte wurden bereits im Zusammenhang mit der Frage zu 2. beantwortet.
Berlin, den 6. September 2000 In Vertretung Rüdiger Jakesch, Senatsverwaltung für Inneres







